Berlin, 10.10.2022 – Egal, ob man eine kurzzeitige Krise durchmacht oder eine ausgewachsene Krankheit vorliegt – eine Psychotherapie kann Wege aus dem Tief aufzeigen. Doch für wen kommt sie infrage? Und wie kommt man an einen Therapieplatz?

Psychotherapie bedeutet so viel wie „Behandlung der Seele“. Sie beschäftigt sich mit seelischen Problemen und Krankheiten, wie z. B. Depressionen, Ängsten oder Schlafstörungen. Ziel der Psychotherapie ist es, diese seelischen Probleme zu beheben.

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Für wen ist Psychotherapie gedacht? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Jede und jeder kennt Tage, an denen man sich nicht gut fühlt. Vorübergehende Stimmungstiefs gehören zum Leben dazu und die meisten Menschen kommen damit gut allein zurecht. Wenn man sich aber dauerhaft oder ohne ersichtlichen Grund ängstlich, erschöpft oder niedergeschlagen fühlt, kann eine psychische Erkrankung vorliegen. Auch körperliche Beschwerden, für die sich keine organische Ursache finden lässt, können auf psychische Probleme hindeuten.

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Schritt für Schritt: Wie bekomme ich einen Therapieplatz? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Bei psychischen Beschwerden besteht die Möglichkeit, sich an den Hausarzt, die Hausärztin wenden. Er oder sie kann auch bei der Einschätzung helfen, ob man eine Therapie benötigt oder nicht. Man braucht aber keine ärztliche Überweisung, um einen Psychotherapeuten aufzusuchen. Sie können also auch direkt einen Termin in einer Praxis vereinbaren. Psychotherapeuten arbeiten auch in Krankenhaus-Ambulanzen oder in psychosozialen Beratungsstellen.

Schritt 1: Das Erstgespräch Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Bevor man sich überhaupt auf die Suche nach einem Therapieplatz machen kann, muss man in die psychotherapeutische Sprechstunde. Dabei handelt es sich um ein erstes Gespräch in der psychotherapeutischen Praxis. Es muss nicht in derselben Praxis stattfinden, in der eine mögliche Therapie stattfindet. Mit dem Befund aus einem Erstgespräch kann man auch in jeder anderen Praxis eine Therapieplatz bekommen.

Der Therapeut, die Therapeutin klärt in dem Erstgespräch ab, ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Sie beurteilt zudem, ob dem Patienten eine Therapie oder auch andere Unterstützungs- und Beratungsangebote (z. B. Präventions-Angebote oder eine Ehe- und Familien-Beratungsstelle) helfen könnten. Am Ende des Gesprächs erhält man einen Befundbericht mit der Bezeichnung PVT11. Darin stehen die Ergebnisse des Gesprächs, welche Therapieform für den Patienten geeignet ist und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Wie bekomme ich einen Termin für das Erstgespräch?

Alle Psychotherapeuten und -therapeutinnen sind dazu verpflichtet, Erstgespräche anzubieten – unabhängig davon, ob sie freie Therapieplätze haben oder nicht. Jede Praxis muss pro Woche mindestens 100 Minuten für die Sprechstunde reservieren.
Um einen Termin zu bekommen, können Sie direkt in einer Praxis Ihrer Wahl anrufen. Über den Kassenärztlichen Notdienst (116117.de) finden Sie Therapeuten in Ihrer Nähe.

Alternativ können Sie sich auch über die zentrale Terminvermittlungsstelle einen Termin geben lassen. Diese finden Sie unter: www.eterminservice.de/terminservice.

Schritt 2: Therapieplatz suchen Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Wenn der Therapeut, die Therapeutin nach dem Erstgespräch eine Behandlung empfiehlt, kann er sie in der eigenen Praxis anbieten. Dies ist allerdings nicht immer möglich. Viele Praxen haben sehr lange Wartelisten und sind nicht in der Lage, jede Patientin zeitnah zu behandeln. Deshalb darf man sich mit dem Befund aus dem Erstgespräch eine andere Praxis suchen. Man darf sich auch in mehreren Praxen gleichzeitig auf die Warteliste setzen lassen. Folgende Links können bei der Therapeutensuche helfen:

Schritt 3: Probesitzung Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Hat man eine Praxis mit freien Therapieplätzen gefunden, finden zunächst Probesitzungen statt, auch probatorische Sitzungen genannt. Dabei prüfen Patientin und Therapeut, ob sie menschlich zueinander passen und ob eine vertrauensvolle Beziehung entsteht. Außerdem können sie hier Ziele, Ablauf und die voraussichtliche Dauer der Therapie besprechen. Es ist möglich, bis zu vier Probesitzungen pro Therapeut wahrzunehmen, bevor man sich festlegt. Kinder und Jugendliche dürfen sogar bis zu sechs Probesitzungen wahrnehmen. Sind Psychotherapeut und Patient sich einig, kann die Therapie beginnen.

Wer trägt die Kosten für die Therapie? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Jeder, der krankenversichert ist, darf mit seiner Krankenversicherungs-Karte eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen. Wichtig ist, dass die Praxis eine Kassenzulassung hat und gesetzlich Versicherte behandelt. Das Erstgespräch und die Probesitzungen werden dann automatisch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wenn Sie einen Therapeuten, eine Therapeutin gefunden haben, müssen Sie zunächst einen Antrag an Ihre Krankenkasse stellen, damit sie die Therapie genehmigt. Die nötigen Formulare dazu erhalten sie in der Regel in der Praxis. Therapeuten und Praxispersonal können beim Ausfüllen helfen. Sie brauchen das Formular dann nur noch zu unterschreiben. Wenn die Krankenkasse den Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die vollständigen Kosten und die Behandlung kann beginnen.

Bei privaten Krankenversicherungen ist die Übernahme der Kosten für Psychotherapie nicht einheitlich geregelt. Was und wie viel die Versicherung zahlt, bestimmt der jeweilige Versicherungs-Vertrag.


Für folgende Personen gibt es außerdem besondere Regelungen zur Kostenübernahme:

  • Für Beamte und Beamtinnen ist die Kostenübernahme in der Bundes-Beihilfe-Verordnung geregelt.
  • Bei Bundes-Polizisten und Soldaten der Bundeswehr ist die Kostenübernahme in der jeweiligen Heil-Fürsorge-Verordnung geregelt.
  • Menschen in finanziellen Notlagen können sich zwecks Kostenübernahme an ihr zuständiges Sozialamt wenden.
Quellen