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Die elektronische Patientenakte für alle kommt: Das müssen Sie wissen

Pressemitteilung 01.10.2024 - 09:11

Berlin, 1. Oktober 2024 – Die elektronische Patientenakte (ePA) ist neben dem E-Rezept und der Videosprechstunde ein wichtiger Teil der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Wurde sie bisher kaum genutzt, soll sich das ab dem kommenden Jahr ändern. Dann gibt es die ePA für alle. Die Stiftung Gesundheitswissen gibt einen Faktenüberblick zu den wichtigsten Fragen.

Drei Monate vor der geplanten Einführung der elektronischen Patientenakte für alle, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf der Bundespressekonferenz am Montag für ihre Nutzung geworben. Die ePA verbessere die Versorgung, verringere Bürokratie und eröffne neue Chancen für die Forschung. Ab Januar 2025 sollen alle gesetzlich Krankenversicherten eine elektronische Patientenakte erhalten. Dann gilt das gesetzlich festgeschriebene Opt-out-Prinzip. Das bedeutet nur, wer aktiv Widerspruch einlegt, bekommt keine elektronische Gesundheitsakte. Viele Krankenkassen integrieren die ePA in ihre bestehenden Gesundheitsapps oder haben eine spezielle App entwickelt.

Der Zuspruch für die ePA ist groß. Laut einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom wollen etwa 71 Prozent der Befragten die ePA nutzen. 26 Prozent schließen die Nutzung aus. 2023 waren es noch 37 Prozent. Unsicherheit besteht vor allem beim Thema Datenschutz. 58 Prozent der Befragten sorgen sich um ihre Daten. Wer darauf Zugriff hat und welche Vorteile die ePA bietet, darüber klärt die Stiftung Gesundheitswissen leicht verständlich und umfassend auf.

Was kann die ePA? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

In der elektronischen Patientenakte werden alle wichtigen Informationen rund um die persönliche Gesundheit gespeichert. Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne, das Zahnbonusheft, Blutdrucktagebücher und weitere Dokumente können dort hinterlegt und den behandelnden Ärzten und anderen Gesundheitsakteuren zur Verfügung gestellt werden. So sollen unnötige Doppeluntersuchungen vermieden und ein Arztwechsel erleichtert werden.

Wer hat Zugriff auf die Daten? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Ohne Zustimmung darf niemand die persönlichen Daten einsehen. Per Gesetz ist festgelegt, dass nur Personen mit einem elektronischen Heilberufsausweis Einblick erhalten dürfen. Das sind unter anderem Ärzte, Apotheken, Pflegepersonal, Hebammen, Physio- und Psychotherapeuten. Der Patient entscheidet, wer aus diesem Personenkreis die gesamte Akte oder nur Teile einsehen darf. Dazu wird die Versichertenkarte und eine PIN benötigt, die die Versicherten von ihrer Krankenkasse bekommen.

Wo werden die Daten gespeichert? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Laut der Nationalen Agentur für Digitale Medizin (Gematik), welcher vom Bundesgesundheitsministerium die Verantwortung für die Patientenakte übertragen wurde, liegen die Daten sicher verschlüsselt auf Servern, die der europäischen DSGVO unterliegen und von unabhängigen Gutachtern geprüft werden.

Kommt die ePA auch für Privatversicherte? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Auch Privatversicherte können sich eine ePA anlegen lassen. Hier gilt ebenfalls das Opt-out-Prinzip.

Wie kann ich die ePA ablehnen? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Die Krankenversicherten werden von ihrer Krankenkasse über die Einführung der ePA informiert und haben dann sechs Wochen Zeit, diese abzulehnen. Auch wer die elektronische Patientenakte später nicht mehr nutzen möchte, kann sie jederzeit von seiner Krankenkasse löschen lassen.

Pressemitteilung als PDF

Ansprechpartner

Markus Wohsmann
Leitung Kommunikation
markus.wohsmann@stiftung-gesundheitswissen.de

T +49 30 41 95 492-20