Berlin, 28.05.2021 - Hausärzte sollten bei gesundheitlichen Beschwerden die erste Anlaufstelle sein. Sie haben den ganzen Patienten im Blick und können einschätzen, ob man wirklich einen Spezialisten braucht und wenn ja welchen. Wer jedoch direkt einen Facharzt aufsuchen will, kann das in den meisten Fällen aus rechtlicher Sicht auch tun, ohne vorher den Hausarzt zu Rate zu ziehen. Welche Ausnahmen es gibt, warum Überweisungen wichtig sind und wie lange sie Gültigkeit haben – wichtige Fakten rund um die ärztliche Überweisung. 

Kann ich direkt zum Facharzt oder nur mit Überweisung? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

In Deutschland besteht grundsätzlich freie Arztwahl. Das gilt für Privatpatienten uneingeschränkt und für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der zur ambulanten Versorgung zugelassenen Vertragsärzte und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Daher ist grundsätzlich – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – keine Überweisung an einen Facharzt oder eine Fachärztin nötig. Man kann in den meisten Fällen direkt zum Facharzt und muss nicht den Weg über den Hausarzt gehen. Allerdings gibt es für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein paar Einschränkungen. Und: Ob eine Überweisung medizinisch nötig ist oder nicht, kann der Hausarzt oder die Hausärztin meistens am besten einschätzen, da er oder sie einen besseren Gesamtüberblick hat.

Kann ich ohne Überweisung zu allen Ärzten? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Am besten klärt man vor Behandlungsbeginn, ob der Arzt oder die Ärztin vielleicht doch eine Überweisung zur Abrechnung benötigt. Nur mit Überweisung behandeln dürfen Ärzte bzw. Ärztinnen in medizinisch-technisch ausgerichteten Fachgebieten (Labormedizin, Mikrobiologie, Nuklearmedizin, Pathologie, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin). Krankenhausärzte können außer in einem medizinischen Notfall nur mit Überweisung in Anspruch genommen werden und auch nur, wenn sie zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung ermächtigt sind. 

Patienten oder Patientinnen, die bei ihrer Krankenkasse die Koordination ihrer Behandlung durch ihren Hausarzt gewählt haben („Hausarztvertrag“), sind grundsätzlich vor dem Gang zum Facharzt dazu verpflichtet, eine Überweisung einzuholen. Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherungen spricht man hier von der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) – umgangssprachlich „das Hausarztmodell“. Dabei verpflichtet man sich freiwillig, zuerst den Hausarzt aufzusuchen und Fachärzte nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Als Anreiz für diese Wahlentscheidung, kann ein GKV-Versicherter ggf. Vorteile in Form von reduzierten Zuzahlungen oder Prämienzahlungen erhalten.

Als selbstzahlender Patient haben Sie die freie Wahl unter allen Ärzten, die in eigener Praxis niedergelassen oder mit Sprechstundengenehmigung in leitender Position am Krankenhaus tätig sind. Allerdings gilt auch bei Patienten mit einer privaten Krankenversicherung, dass die Behandlung medizinisch notwendig sein muss, damit die Kosten erstattet werden.

Wozu dient überhaupt eine Überweisung? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Über 70 % der deutschen Bevölkerung hat einen Hausarzt oder eine Hausärztin. Diese Ärzte haben eine Vermittlerrolle zwischen Patienten und Spezialisten, koordinieren die medizinische Versorgung und wissen im Zweifelsfall am besten, welcher Facharzt jeweils geeignet ist. Ein Überweisungsschein erleichtert die Kommunikation zwischen Fach- und Hausarzt: Er informiert über die Diagnose, bisherige Befunde und verschriebene Medikamente. So vermeidet der Facharzt unnötige Doppeluntersuchungen oder gefährliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Der Spezialist informiert wiederum den Hausarzt oder die Hausärztin, wo der Befund in die weitere Behandlung integriert wird. 

Welche Arten von Überweisungen gibt es? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Neben den Überweisungen vom Hausarzt zum Facharzt gibt es auch Überweisungen der Fachärzte untereinander. Sie helfen dabei, in einem geregelten Verfahren Kollegen oder Kolleginnen einer anderen Fachgruppe zur Behandlung hinzuzuziehen oder ihnen die weitere Behandlung zu übertragen. Mit einer Überweisung kann der Facharzt beispielsweise einen anderen Arzt mit der Durchführung einzelner benötigter Leistungen beauftragen (z. B. Laboruntersuchungen) – man spricht dabei von Auftragsüberweisungen. Sie kann auch dazu dienen, eigene Zweifel durch die Beauftragung einer Konsiliaruntersuchung, also einer fachlichen Zweitmeinung, klären zulassen. Auch eine Mit- oder Weiterbehandlung durch den Arzt eines anderen Fachgebietes erfolgt in der Regel per Überweisung.

Mit Ausnahme einer Überweisung zur Konsiliaruntersuchung darf die Überweisung nicht auf einen konkreten Arzt (gemeint ist eine Person) erfolgen. Das Recht des Patienten auf freie Arztwahl bleibt so auch im Falle einer Überweisung gewährleistet.

Wie lange ist eine Überweisung gültig? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Überweisungen werden für das laufende Quartal ausgestellt, konkret bis zum Ende des jeweiligen Quartals. Da man Termine bei Fachärzten aber manchmal nicht sofort bekommt, kann eine Überweisung auch im Folgequartal weiterverwendet werden. Das gilt auch für den Fall, dass eine Behandlung nicht innerhalb eines Quartals abgeschlossen wird. Es muss dann nicht erneut ein Überweisungsschein vorgelegt werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder einen anderen Versicherungsnachweis des zuständigen Kostenträgers vorweisen kann. 
Diese Regelung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung in einer seit dem 1. Oktober 2019  geltenden Ergänzung der „Vordruckerläuterungen zum Überweisungsschein“ (einer Art Ausfüllhilfe für Arztpraxen) verbindlich festgehalten. 

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