Früher war es für einen Patienten oft schwierig, einem Arzt zu widersprechen. Durch gesetzlich verankerte Patientenrechte ist die Stellung der Patienten gestärkt worden. Sie können nun selbst mehr Einfluss auf ihre Behandlung nehmen. Doch viele kennen diese Regelungen nicht. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Rechte und Pflichten als Patient.
Patient & Arzt
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Mit einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, was im Ernstfall passieren soll.
Patientenrechte – wichtige Grundlage der Arzt-Patienten-Beziehung
Ob Rückenschmerzen, Erkältung oder Arthrose: Regelmäßig gehen Millionen von Menschen in Deutschland zum Arzt oder zur Ärztin. Viele wissen jedoch nicht, welche Rechte und Pflichten sie als Patient haben. So hat eine Untersuchung des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) ergeben, dass 60 Prozent der Deutschen die spezifischen Regelungen des Patientenrechtegesetzes nicht kennen. Und nur die Hälfte derjenigen, die aktiv nach Informationen zu Patientenrechten suchen, findet Angaben, die als verlässlich eingestuft sind.
Dabei ist das Wissen über die eigenen Rechte und Pflichten gegenüber dem behandelnden Arzt, der Klinik oder der Krankenversicherung, eine wichtige Grundlage für gemeinsam getragene Entscheidungen. Um bestens versorgt zu sein, sollten Sie Ihre Rechte kennen und auch einfordern. Fragen Sie bei Unklarheiten bei Ihrem Arzt nach, um Missverständnisse zu vermeiden.
Welche Rechte und Pflichten haben Patienten?
Wer entscheidet über Diagnostik und Therapie? Was ist bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu tun? Und wie muss eine Patientenverfügung aufgesetzt sein? Fragen wie diese sind rechtlich definiert und mit bestimmten Verpflichtungen verbunden. Patienten haben beispielsweise das Recht auf genaue Aufklärung über eine Behandlung durch einen Arzt. Es gibt das Recht, eine Behandlung abzulehnen, selbst wenn die Ärztin sie als nötig erachtet. Und Patienten dürfen ihre Patientenakten einsehen. Mehr Informationen über die einzelnen Rechte hat die Stiftung Gesundheitswissen auf ihrer Webseite in der Rubrik „Patient & Arzt“ zusammengetragen.
Weiter ist wichtig zu wissen: Auch Patienten haben Pflichten, selbst wenn sie als Obliegenheiten häufig nicht einklagbar sind. Dazu zählt etwa, relevante Umstände für die Behandlung offen zu legen. Verstößt der Patient dagegen, können nicht nur medizinische, sondern auch rechtliche Nachteile entstehen.
Wo sind Patientenrechte geregelt?
2013 wurden alle Patientenrechte im Patientenrechtegesetz gebündelt, konkretisiert und erweitert. Festgeschrieben ist es in einem eigenen Abschnitt im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 630 a-h BGB). Patientenrechte gelten gegenüber dem Arzt oder der Ärztin sowie allen Behandelnden – ob Physiotherapeut, Hebamme oder Heilpraktiker. Weitere Regelungen enthalten unter anderem Berufsordnungen der Ärzte oder das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB).