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Fragen zu Impfempfehlungen Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Laut dem aktuellen Infektionsschutzgesetz sind für einem vollständigen Impfschutz drei Dosen nötig. Dabei muss die dritte Impfung im Abstand von mindestens drei Monaten nach der zweiten erfolgt sein. Als vollständig geimpft gelten jedoch auch Personen, die zweimal geimpft und nachweislich von einer Covid-Erkrankung genesen sind. Also Personen, die

  • sich vor der ersten Impfung mit SARS-CoV-2 infiziert haben. 
  • sich nach der ersten Impfung nachweislich mit SARS-Cov-2 infiziert haben.
  • sich nach der zweiten Impfung nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Seit der Infektion müssen mindestens 28 Tage vergangen sein.

Der Impfstatus könnte wichtig sein für Menschen, die in einer Klinik, in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen arbeiten oder dort jemanden besuchen wollen. Auch bei Auslandsreisen könnte der Impfstatus geprüft werden.

Was weiß man zu den angepassten Impfstoffen gegen Omikron? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Im September 2022 wurden neue Impfstoffe zugelassen, die speziell an die Omikron-Varianten BA.1- BA.1 bzw. BA.4/BA.5 des Coronavirus‘ angepasst wurden. Es handelt sich um neue Versionen der mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna). Diese sollen den Impfschutz gegen die aktuell verbreiteten Omikron-Varianten verbessern. Sie sollen bisher ausschließlich als Auffrischung verimpft werden und in der Regel 6 Monate nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung oder einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 zur Anwendung kommen.

Folgende Impfstoffe sind als Omikron-Booster zugelassen:

  • Comirnaty Original/Omicron BA.1 oder Comirnaty Original/Omicron BA.4/5 
  • Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1 oder Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4/5 

Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Auffrischung mit einem angepassten Impfstoff für Menschen ab zwölf Jahren. Jüngere Kinder sollten die Auffrischung nur bekommen, wenn sie Vorerkrankungen haben. Erwachsene und Kinder unter 30 Jahren sollen bevorzugt Comirnaty Impfstoffe bekommen.
 

Kann ich mich mit Corona und Grippe gleichzeitig anstecken? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Ja. Es wurden schon Doppel-Infektionen mit Covid-19 und Grippeviren oder Erkältungsviren festgestellt. Derzeit ist schwer zu sagen, wie viele Menschen dies betrifft oder wie die Erkrankungen einander im Körper beeinflussen. In den Jahren 2020 und 2021 erkrankten nur wenige Menschen an Grippe und Erkältung. Grund dafür waren wahrscheinlich die Corona-Schutzmaßnahmen, wie z. B. Masken und Abstands-Regelungen. Durch das Wegfallen der Maßnahmen könnten die Infektions-Zahlen sowohl für Covid-19 als auch für Grippe und Erkältungen wieder ansteigen.

> Wie sie sich vor Erkältungen und Grippe schützen können, lesen Sie hier.

Kann ich mich gleichzeitig gegen Covid-19 und Grippe impfen? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Es ist möglich, sich gleichzeitig gegen Covid-19 und eine andere Erkrankung impfen zu lassen. Für die Covid-Impfung sollte dann ein mRNA-, Vektor oder Protein-Impfstoff genutzt werden. Die andere Impfung sollte dabei mit einem sogenannten Totimpfstoff erfolgen. Die meisten Impfstoffe gegen Grippe sind Totimpfstoffe. Grippeimpfstoff und Covid-Impfstoff sollten dabei nicht in denselben Arm gespritzt werden.

Es ist theoretisch möglich, dass bei der Doppel-Impfung stärkere Impfreaktionen auftreten als bei einer einzelnen Impfung. Als Impfreaktionen versteht man Symptome an der Einstichstelle wie z. B. Schmerzen, Fieber, Abgeschlagenheit oder Kopfschmerzen. Die Erfahrung mit anderen Impfungen zeigt jedoch, dass bei Doppel-Impfungen ähnlich starke Impfreaktionen oder Nebenwirkungen auftreten wie bei einer Einzel-Impfung. 

Es gibt noch keine veröffentlichten Daten zu gleichzeitiger Anwendung der in Deutschland angewendeten Totimpfstoffe und Covid-19-Impfstoffe. Es gibt aber erste Hinweise aus Großbritannien zu gleichzeitiger Anwendung von Covid-19- und Grippe-Impfstoffen. Es zeigte sich, dass die vorübergehenden Impfreaktionen etwas stärker ausfallen können.

Wird mit dem Totimpfstoff Valneva gegen Covid-19 geimpft, so sollte bei weiteren planbaren Impfungen mit einem Tot- oder Lebendimpfstoff ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach der Valneva-Impfung eingehalten werden.

Fragen zum Impfschutz

Kann ich andere anstecken wenn ich vollständig geimpft bin? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Viele Menschen beschäftigt die Frage, ob man sich trotz Impfschutz mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren kann, aber keine Symptome hat – und dann möglicherweise andere ansteckt. Tatsächlich bietet die Impfung keinen vollständigen Schutz vor einer Infektion. Nach allem, was man momentan weiß, ist das Risiko, als vollständig geimpfte Person das SARS-CoV-2-Virus auf eine andere Person zu übertragen, vermindert. In welchem Ausmaß eine Ansteckung trotzdem möglich ist, lässt sich momentan nicht beziffern. 

Es ist möglich, dass auch geimpfte Personen sich mit dem Virus infizieren und es dabei auf andere Menschen übertragen. Das ist wahrscheinlicher, wenn der Impfschutz nach der Impfung mit der Zeit nachgelassen hat. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO), sich auch weiterhin an die gängigen Schutzmaßnahmen (z. B. Kontaktbeschränkungen, Masken und Abstand), zu halten. Die empfohlene Auffrischungsimpfung soll den Impfschutz wieder erhöhen.

Wie lange hält der Impfschutz an? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Die Ergebnisse der Untersuchungen aus verschiedenen Ländern deuten darauf hin, dass auch 6 Monate nach der Zweitimpfung ein guter Impfschutz vor einem schweren Covid-19-Verlauf bei jüngeren und gesunden Personen vorhanden ist. Der Schutz gegenüber einer Infektion mit SARS-CoV-2 sinkt jedoch über die Zeit von 4 bis 6 Monate ab. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Personen über 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung. Insbesondere nimmt der Impfschutz bei älteren Menschen oder Menschen mit einer Immunschwäche schneller ab als bei gesunden jungen Menschen. Für diese Personengruppen wird inzwischen eine zweite Auffrischungs-Impfung empfohlen. Auch nach einer Auffrischungsimpfung lässt die Wirksamkeit langsam wieder nach. Zur Zeit geht man aber davon aus, dass eine Impfung gut gegen einen schweren Verlauf der Krankheit schützt. Personen mit besonderen Risiken können zusammen mit ihrem Arzt auch überlegen, ob eine 5. Impfung sinnvoll ist.

Video: Was ist ein Impfdurchbruch? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

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Beeinflussen die Mutationen die Wirksamkeit der Impfstoffe? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Mutationen von Viren sind ein natürlicher Vorgang, bei dem sich das genetische Material des Virus verändert. Dies geschieht in unterschiedlichen Geschwindigkeiten bei verschiedenen Viren. Das muss aber nicht in jedem Fall bedeuten, dass dadurch die Wirksamkeit des Impfstoffs beeinflusst wird.

Mittlerweile gibt es Erkenntnisse zu der Wirksamkeit der Impfstoffe gegenüber der neuen Virusvariante Omikron. Studien zeigen, dass die Wirkung der Impfstoffe geringer ist als bei der Delta-Variante. Sie schützen aber immer noch gut gegen einen schweren Verlauf der Erkrankung. Zudem lässt die Wirkung nach der zweiten Impfdosis mit der Zeit nach. Das Robert Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass etwa nach 15 Wochen kein ausreichender Schutz mehr vorliegt. Nach einer Auffrischungsimpfung steigt der Schutz jedoch wieder an. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission die Auffrischungsimpfung allen Menschen über 12 sechs Monate nach der zweiten Dosis.

Fragen zu möglichen Nebenwirkungen

Sind nach der Impfung Spätfolgen möglich? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Unter Spätfolgen versteht man allgemein in der Medizin Komplikationen, die lange nach einer Erkrankung auftreten. Spätfolgen können auch nach medizinischen Eingriffen oder Unfällen vorkommen. So ist zum Beispiel die krankhafte Veränderung der Netzhaut im Auge eine Spätfolge von Diabetes Typ 2

Auch bei Covid-19-Impfungen befürchten manche Menschen, dass lange nach der Impfung bisher noch unbekannte Nebenwirkungen, also Spätfolgen, auftreten können. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die meisten Nebenwirkungen von Impfstoffen zeitnah nach der Impfung auftreten. In der Regel treten sie in der Zeit von zwei bis sechs Wochen nach der Impfung auf. Auch sehr seltene Nebenwirkungen treten in der Regel zeitnah nach der Impfung auf. Nur kann es längere Zeit brauchen, sie eindeutig mit der Impfung in Verbindung zu bringen. 

Die Sicherheit der Impfstoffe wurde an mehreren Tausend Menschen in den Zulassungsstudien untersucht. Für die mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) liegen aus diesen Studien mittlerweile Information für einen Zeitraum zwischen vier und sechs Monaten nach der zweiten Dosis vor. Darüber hinaus sollen die Studienteilnehmer für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren beobachtet werden. Unter anderem soll so festgestellt werden, wie lange die Wirkung der Impfstoffe anhält. 

Die Sicherheit der Impfstoffe wird auch unabhängig von den Zulassungsstudien beobachtet. In Deutschland erfolgt das durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Dort können Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet werden. Das PEI prüft dann, ob die Beschwerden im Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten. In anderen Ländern werden solche Untersuchungen ebenso durchgeführt. Das dient vor allem dazu, sehr seltene Nebenwirkungen zu entdecken. 

Zum Beispiel wurde so eine sehr seltene Nebenwirkung der Vektor-Impfstoffe Vaxzevria und Jcovden, früher "Covid-19 Vaccine Janssen", erkannt – das Guillain-Barré-Syndrom (GBS). GBS ist eine entzündliche Erkrankung der Nervenzellen. Manchmal bleiben bei Betroffen die Beschwerden trotz der Behandlung über längere Zeit bestehen. Diese Beschwerden könnte man daher als Nebenwirkungen mit Langzeitfolge bezeichnen. Das GBS ist jedoch keine „Spätfolge“ der Impfung, denn die Erkrankung wurde kurze Zeit nach der Impfung festgestellt.

Video: Muss ich mit Spätfolgen rechnen? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

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Was mache ich, wenn es mir nach der Impfung nicht gut geht? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Viele Menschen spüren gar keine oder nur geringe Beschwerden. Falls es Ihnen unmittelbar nach der Impfung nicht gut geht, können Sie sich an das impfende Personal wenden. Nach der Impfung werden Sie noch 15 bis 30 Minuten beobachtet.
In den ersten Tagen nach der Impfung können Beschwerden auftreten. Zu den häufigen Reaktionen auf eine Impfung gehören

  • Schmerzen und Rötungen an der Einstichstelle
  • allgemeines Krankheitsgefühl
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Müdigkeit/Abgeschlagenheit
  • Übelkeit und/oder Fieber

Bei starkem Krankheitsgefühl oder anhaltenden Beschwerden können Sie Ihren Hausarzt, ihre Hausärztin um Rat fragen. Sie können auch den ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 kontaktieren.

Video: Mit welchen Nebenwirkungen ist zu rechnen? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

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Wo kann ich (gravierende) Nebenwirkungen melden? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Wer eine Nebenwirkung bei sich vermutet, kann diese dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden – am einfachsten online über das Portal des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das PEI ist die Bundesbehörde, die die Sicherheit zugelassener Impfstoffe und Arzneimittel überwacht. Dort wird geprüft, ob die Beschwerden in Zusammenhang mit der Impfung stehen können.

Außerdem bietet das PEI die Smartphone-App SafeVac App 2.0 an. Die App befragt die Nutzer anonym zu gesundheitlichen Beschwerden nach der Impfung. Sie kann im App Store und im Play Store kostenlos heruntergeladen werden. Die gesammelten Daten helfen dem PEI, die Sicherheit und Verträglichkeit der Impfstoffe besser zu bewerten. Auch ohne Nebenwirkungen können Sie zurückmelden, wie Sie die Impfung vertragen haben.

Der erste Schritt ist aber, sich beim Auftreten von schweren Nebenwirkungen in ärztliche Behandlung zu begeben. 

Kann die Impfung den Menstruations-Zyklus stören? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

In den Zulassungsstudien der Impfstoffe wurden keine Veränderungen des Zyklus gemeldet. Laut dem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI), das in Deutschland für die Impfstoffsicherheit zuständig ist, gab es nach der Zulassung jedoch vermehrt Meldungen über Zyklusstörungen nach der Impfung. Es sind zum Beispiel starke Menstruations-Blutungen, Zwischenblutungen, das Ausbleiben der Regelblutung oder auch Blutungen nach der Menopause aufgetreten.

Inzwischen haben Studien den Zusammenhang zwischen Abweichungen vom Menstruations-Zyklus und der Covid-19-Impfung untersucht. Sie konnten zumindest einen zeitlich begrenzten Zusammenhang feststellen. Die Europäische Arzneimittelagentur wird die Fragestellung weiterhin verfolgen und internationale Meldedaten auswerten. 

Allgemein können verschiedene Faktoren den normalen Menstruation-Zyklus beeinflussen. Dazu gehört beispielsweise Stress. Auch bestimmte Medikamente oder Erkrankungen können zu den Veränderungen des Zyklus führen. Zyklusstörungen können ebenfalls bei anderen Impfungen oder Infektionen auftreten. Auch eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann den Zyklus stören. In der Regel normalisiert sich die Zykluslänge nach einer Impfung oder einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion innerhalb von zwei Zyklen wieder.

Grundsätzlich können Menschen, die Nebenwirkungen der Impfungen bei sich vermuten, diese dem PEI melden. Das geht u. a. online über das Portal des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Kann die Impfung die Fruchtbarkeit beeinflussen? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

In einer Übersichtsarbeit wurden mehrere Studien ausgewertet, die untersucht haben, ob die Impfung gegen Covid-19 die Fruchtbarkeit bei Männern und Frauen beeinflussen kann.

Bei Männern wurden Hormone untersucht, die für die Funktion der Hoden und das Heranreifen von Spermien verantwortlich sind. Außerdem wurde die Qualität und Menge des Spermas vor und nach der Impfung untersucht. Es gab keine wesentlichen Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Männern.

Bei Frauen im gebärfähigen Alter wurde die Schwangerschaftsrate zwischen geimpften und ungeimpften Frauen verglichen. Außerdem wurden Hormone, die für den Menstruations-Zyklus und eine Empfängnis wichtig sind bestimmt. Zudem wurden die Anzahl und die Reifung von Eizellen und Eizell-Vorläufern untersucht. Es gab keine Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Frauen.

Es machte weder bei Männern noch bei Frauen einen Unterschied, ob mRNA oder Vektor-Impfstoffe eingesetzt wurden. Es gibt also keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass die Impfung gegen Covid-19 die Fruchtbarkeit von Frauen oder Männern beeinflussen kann.

Wissenschaftliche Daten zeigen aber, dass eine Infektion Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit haben kann. So kann die Infektion bei Frauen den Menstruations-Zyklus und damit die fruchtbaren Tage kurzzeitig verschieben. Bei Männern kann die Infektion auch zu Entzündungen in den Hoden und Nebenhoden führen. Auch die männlichen Fruchtbarkeits-Hormone können bei Covid-Patienten niedriger sein als bei gesunden Männern. Niedrige Hormonspiegel sind ein Zeichen dafür, dass die Hoden nicht mehr so gut funktionieren.

Wer haftet, wenn ich gesundheitlichen Schaden erleide? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Wenn nach einer Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff gegen das SARS-CoV-2-Virus gesundheitliche Schäden auftreten, haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung. Unter Impfschäden versteht man u. a. „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung […]“. Hierzu gehört auch der sehr seltene Fall einer Hirnvenenthrombose nach der Covid-19-Impfung, die zum Tod führt oder bleibende gesundheitliche Schäden hinterlässt.

Wer durch eine von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgungleistungen vom Land. Die Länder haften für bekannte Nebenwirkungen, die die von ihnen empfohlenen Impfungen hervorrufen können. Ob eine gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, beurteilt das Versorgungsamt im jeweiligen Bundesland.

Seit dem 28. Mai 2021 regelt §60 des Infektionsschutzgesetzes, dass Betroffenen auch vom Bund eine Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz zusteht, wenn die Schutzimpfung einen Schaden durch bisher unbekannte Nebenwirkungen verursacht hat. 

Der Anspruch auf Entschädigung gilt für alle SARS-CoV-2-Impfstoffe, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden. Ein Anspruch besteht aber auch in Fällen, wenn keine öffentliche Empfehlung seitens der Bundesländer oder der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde. Das heißt, der Anspruch auf Entschädigung gilt auch bei Menschen unter 60 Jahren, die sich nach ärztlicher Aufklärung freiwillig mit den Impfstoffen der Firmen AstraZeneca oder Jcovden, früher "Covid-19 Vaccine Janssen", impfen lassen.

Fragen zum Impftermin

Muss vorab ausgeschlossen werden, dass ich infiziert bin? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Die Verträglichkeit der Impfung wird durch eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 laut momentanem Forschungsstand nicht negativ beeinflusst. Deswegen muss vor einer Impfung nicht auf eine aktuelle SARS-CoV-2-Infektion getestet werden. Es wird aber empfohlen, bei (jeglicher) akuten, schweren fieberhaften Erkrankung oder Infektion die Impfung zu verschieben.

Ich bin genesen - was muss ich bei der Impfung beachten? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Klicken Sie auf die Grafik und finden Sie heraus, welche Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission für Sie gilt:

Vorschaubild zum visuellen Hilfepfad, welche Impf-Empfehlung gegen COVID-19 es gibt.

Nach aktuellem Stand der Forschung ist eine Impfung auch dann unbedenklich, wenn jemand bereits eine Infektion (auch unbemerkt) durchgemacht hat. Bei Genesenen unterscheidet die STIKO zwischen dem vollständigen Aufbau des Impfschutzes (Grundimmunisierung) und der Auffrischung des Impfschutzes nach einer bestimmten Zeit. 

Für den vollständigen Aufbau des Impfschutzes bei Genesenen empfiehlt die STIKO folgendes:

Für ungeimpfte Personen ab 12 Jahren, die eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, empfiehlt die STIKO zunächst eine einmalige Impfung. Das gleiche gilt für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren, die Vorerkrankungen haben. Ungeimpften Personen, bei denen eine SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, empfiehlt die STIKO die Impfung mindestens drei Monate danach

Für ungeimpfte Personen, bei denen der Nachweis der Infektion nicht durch einen PCR-Test, sondern durch die Antikörper-Untersuchung im Blut erfolgte, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine einmalige Impfung ab vier Wochen nach der Labordiagnose.

Haben ungeimpfte Personen zwei SARS-CoV-2 Infektionen hintereinander durchgemacht ohne eine Impfung dazwischen, so kommt es auf den Abstand zwischen den beiden Infektionen an: lagen weniger als drei Monate zwischen den beiden Infektionen, so empfiehlt die STIKO eine Impfstoffdosis nach der zweiten mittels PCR-Tests nachgewiesenen Infektion. Liegen drei Monate oder mehr zwischen den beiden Infektionen, so ist keine weitere Impfung notwendig. 

Infizieren sich Personen weniger als vier Wochen nach der ersten Impfung, so empfiehlt die STIKO die Gabe einer weiteren Impfstoffdosis drei Monate nach der Infektion, wenn der Nachweis mittels PCR-Test erfolgte. Fand die SARS-CoV-2-Infektion jedoch mehr als vier Wochen nach der ersten Impfung statt ist keine weitere Impfstoffdosis zur Optimierung der Grundimmunisierung notwendig.

Wo kann ich mich impfen lassen? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Seit dem 7. Juni 2021 können sich in Deutschland alle Menschen ab 12 Jahren freiwillig gegen Covid-19 impfen lassen – unabhängig von Alter, Beruf oder Vorerkrankungen. Inzwischen steht so viel Impfstoff zur Verfügung, dass an vielen Stellen geimpft werden kann. Covid-19-Impfungen können zum Beispiel von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen durchgeführt werden. Außerdem können Betriebsärztinnen und -ärzte den Impfstoff verabreichen. Auf der jeweiligen Infoseite seines Bundeslandes erfahren Sie zusätzlich, wo sich weitere Einrichtungen oder mobile Impfteams in Ihrer Nähe befinden. 

Wie kann ich nachweisen, dass ich geimpft bin? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

Alle Impfungen werden im Impfpass dokumentiert. Wichtig ist, dass nicht nur der Aufkleber mit der Bezeichnung und Chargennummer des Impfstoffs vorhanden ist. Ohne Stempel und Unterschrift des Arztes ist die Impfung offiziell nicht gültig.

Für den digitalen Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 gibt es die CovPassApp und die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts, mit denen es möglich ist, den Impfnachweis digital auf dem Smartphone zu speichern. Dafür benötigt man ein iPhone ab iOS Version 12 bzw. ein Android-Smartphone ab Android Version 6. Der „CovPass“ soll zudem negative Testergebnisse und überstandene Infektionen dokumentieren. Die Zertifikate sind seit Juli EU-weit gültig. In der Corona-Warn-App kann nur ein Zertifikat hinterlegt werden, im CovPass lassen sich auch mehrere Nachweise – etwa für Angehörige – speichern.

So kommt der Corona-Impfpass aufs Smartphone So bekommen Sie den QR-Code für die Apps

Video: Was hilft bei der Entscheidungsfindung? Button: Infokorb-Ablage In den Infokorb legen

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Meine Fragen an den Arzt: Erstimpfung

Quellen Hinweis: Diese Gesundheitsinformationen können das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin nicht ersetzen. Interessenkonflikte
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