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Impfstatus: Wie viele Corona-Impfungen brauche ich für einen vollständigen Impfschutz?

Laut den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind für einen vollständigen Impfschutz gegen Corona bzw. Covid-19 drei Dosen nötig. Dabei sollte zwischen der ersten und zweiten Impfdosis ein Abstand von mindestens drei Wochen eingehalten werden. Die dritte Impfung sollte mindestens sechs Monate nach der zweiten erfolgen.

Eine durchgemacht Infektion mit Covid-19 kann zum Impfschutz gegen Corona beitragen. Deshalb gilt man auch nach zwei Impfungen und einer durchgemachten Erkrankung als vollständig geimpft. Bei zwei durchgemachten Erkrankungen reicht ggf. auch eine Impfung.

Dabei gilt, dass sich die Infektion im Abstand von mindestens drei Monaten zur vorhergegangenen Impfung ereignet haben sollte. Umgekehrt sollte nach einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus eine Impfung frühestens nach drei Monaten erfolgen.

Der Grundimpfschutz gegen Corona wird derzeit für gesunde Menschen über 18 Jahre sowie für Menschen ab 6 Monaten mit Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben, empfohlen. Ein Grundschutz gegen Covid-19 wird auch empfohlen für Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen durch eine Covid-19-Impfung kein Impfschutz aufgebaut werden kann.

Wem werden Corona-Auffrischungsimpfungen empfohlen?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt folgenden Personen jährliche Auffrischungsimpfungen gegen Corona:

  • Menschen über 60 Jahre
  • Allen Menschen ab sechs Monaten, die durch eine Grunderkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben
  • Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben
  • Menschen, die in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen arbeiten und direkten Kontakt mit den Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern haben
  • Menschen, die Familienangehörige pflegen oder engen Kontakt zu Menschen mit erhöhtem Risiko einer schweren Covid-19-Erkrankung haben

Für die Corona-Auffrischimpfung sollte ein mRNA-Impfstoff eingesetzt werden, der an die aktuell vorherrschenden Varianten des Coronavirus angepasst ist. Für Kinder unter fünf Jahren wurde noch kein Impfstoff zur Auffrischung zugelassen. Für diesen Fall empfiehlt die Ständige Impfkommission einen mRNA-Impfstoff in einer dem Alter entsprechenden Dosis zu verwenden. 
Spikevax-mRNA-Impfstoffe der Firma Moderna werden nicht für Menschen im Alter zwischen 12 und unter 30 Jahren empfohlen aufgrund des erhöhten Risikos für Herzbeutel- und Herzmuskelentzündungen.
 

Kann ich mich gegen Corona und Grippe gleichzeitig impfen lassen?

Es ist möglich, sich gleichzeitig gegen Corona und Grippe impfen zu lassen. Für die Covid-19-Impfung sollte dann ein mRNA-, Vektor- oder Protein-Impfstoff genutzt werden. Die andere Impfung sollte mit einem sogenannten Totimpfstoff erfolgen. Die meisten Impfstoffe gegen Grippe sind Totimpfstoffe. Grippe-Impfstoff und Covid-Impfstoff sollten dabei nicht in denselben Arm gespritzt werden.

Außerdem ist es möglich, sich außer gegen Corona und Grippe gleichzeitig gegen Pneumokokken impfen zu lassen.

Sind bei der gleichzeitigen Impfung gegen Corona und Grippe stärkere Impfreaktionen zu erwarten?

Es  ist theoretisch möglich, dass bei der Doppel-Impfung stärkere Impfreaktionen auftreten als bei einer einzelnen Impfung. Als Impfreaktionen versteht man Symptome an der Einstichstelle, wie z. B. Schmerzen, Fieber, Abgeschlagenheit und Kopfschmerzen. Die Erfahrung mit anderen Impfungen zeigt jedoch, dass bei Doppel-Impfungen ähnlich starke Impfreaktionen oder Nebenwirkungen auftreten wie bei einer Einzel-Impfung.

Wird mit dem Totimpfstoff Valneva gegen COVID-19 geimpft, so sollte bei weiteren planbaren Impfungen mit einem Tot- oder Lebendimpfstoff ein Mindestabstand von 14 Tagen vor und nach der Valneva-Impfung eingehalten werden.

Fragen zum Impfschutz gegen Corona:

Kann ich andere anstecken, wenn ich vollständig gegen Corona geimpft bin?

Viele Menschen beschäftigt die Frage, ob man sich trotz Impfschutz mit dem Coronavirus infizieren kann, aber keine Symptome hat – und dann möglicherweise andere ansteckt. Tatsächlich bietet die Impfung gegen Corona keinen vollständigen Schutz vor einer Infektion. Nach allem, was man bisher weiß, ist das Risiko, als vollständig geimpfte Person das Virus auf eine andere Person zu übertragen, vermindert. In welchem Ausmaß eine Ansteckung trotzdem möglich ist, lässt sich momentan nicht beziffern.

Es ist möglich, dass sich vollständig geimpfte Personen mit dem Coronavirus infizieren und es dabei auf andere Menschen übertragen. Das ist wahrscheinlicher, wenn der Schutz nach der Impfung mit der Zeit nachgelassen hat. Das Robert Koch-Institut empfiehlt daher, sich vor allem in der Erkältungszeit zusätzlich durch Hygienemaßnahmen, Masken und Abstandhalten zu schützen.

Wie lange hält der Impfschutz gegen Corona an?

Wie lange der Schutz anhält, den wir durch eine Infektion mit Covid-19 oder Impfungen erreichen, lässt sich nicht genau sagen. Allerdings ist er nicht dauerhaft, sondern lässt mit der Zeit nach. Wie schnell er nachlässt, hängt u. a. von der persönlichen Gesundheit und dem verwendeten Impfstoff ab. Für gesunde Erwachsene unter 60 Jahren gilt ein Impfschutz gegen Corona nach Empfehlungen der Ständigen Impfkommission aber als ausreichend, um einen schweren Verlauf zu verhindern. Die Impfung bietet aber keinen dauerhaften Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Das bedeutet, dass man sich trotz Impfung mit dem Virus infizieren und es anderen Menschen im Umfeld übertragen kann.

Da der Impfschutz gegen Corona insbesondere bei älteren Menschen (ab 60 Jahre) oder Menschen mit einer Immunschwäche schneller abnimmt als bei gesunden jungen Menschen, empfiehlt die Ständige Impfkommission für diese Personengruppen zusätzlich zum Grundschutz eine jährliche Corona-Auffrischimpfung. Diese jährliche Auffrischimpfung sollte möglichst im Herbst stattfinden, mindestens zwölf Monate seit der letzten Impfung.

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Wirken die aktuellen Corona-Impfstoffe auch gegen neue Virus-Varianten (Mutationen)?

Mutationen von Viren sind ein natürlicher Vorgang, bei dem sich das genetische Material des Virus verändert. Dies geschieht bei verschiedenen Viren in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Ein solcher Vorgang kann unter Umständen dazu führen, dass Medikamente und Impfstoffe, die gegen sie entwickelt wurden, ihre Wirksamkeit verlieren. So zeigten Studien, dass die Impfstoffe, die gegen den ursprünglichen Typ des Coronavirus entwickelt wurden, weniger gut gegen die später aufgetretene Omikron-Variante schützen. Durch die neue mRNA-Technologie konnten jedoch schnell Impfstoffe hergestellt werden, die an die neu aufgetretene Variante angepasst sind. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission allen Menschen über 18 Jahren außer dem Grundschutz auch eine Auffrischungsimpfung gegen Corona. Der Grundschutz besteht in der Regel aus zwei Impfdosen mit einem entsprechenden zugelassenen Impfstoff. Die Auffrischung erfolgt mit einem anderen Impfstoff, der an neu aufgetretene Varianten des Coronavirus angepasst ist.

Fragen zu möglichen Nebenwirkungen der Corona-Impfung:

Was mache ich, wenn es mir nach der Corona-Impfung nicht gut geht?

Viele Menschen spüren gar keine oder nur geringe Beschwerden. Falls es Ihnen unmittelbar nach der Corona-Impfung nicht gut geht, wenden Sie sich am besten an das impfende Personal. Wie bei allen anderen Impfungen können auch nach einer Covid-19-Impfung direkt allergische Reaktionen auftreten. Daher ist es empfehlenswert, nach der Impfung noch etwa 15 bis 30 Minuten zur Beobachtung in der Arztpraxis zu bleiben.

In den ersten Tagen nach der Impfung können Beschwerden auftreten. Zu den häufigen Reaktionen auf eine Corona-Impfung gehören folgende Nebenwirkungen:

  • Schmerzen und Rötungen an der Einstichstelle
  • Allgemeines Krankheitsgefühl
  • Kopf- und Gliederschmerzen
  • Müdigkeit/Abgeschlagenheit
  • Übelkeit und/oder Fieber

Bei starkem Krankheitsgefühl oder anhaltenden Beschwerden ist Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin die beste Ansprechstation. Sie können auch den ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117 kontaktieren.

Sind nach der Corona-Impfung Spätfolgen möglich?

Bei Covid-19-Impfungen befürchten manche Menschen, dass lange nach der Corona-Impfung bisher noch unbekannte Nebenwirkungen, also Spätfolgen, aufkommen können. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass sich die meisten Nebenwirkungen von Impfstoffen bald nach der Impfung einstellen, in der Regel in der Zeit von zwei bis sechs Wochen nach der Impfung. Auch sehr seltene Nebenwirkungen treten in der Regel zeitnah nach der Impfung auf. Nur kann es längere Zeit dauern, sie eindeutig mit der Impfung in Verbindung zu bringen.

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Damit die Corona-Impfstoffe eingesetzt werden dürfen, wurde ihre Wirksamkeit und Sicherheit in sogenannten Zulassungsstudien an mehreren Tausend Menschen untersucht. Unabhängig von den Ergebnissen der Zulassungsstudien wird die Sicherheit der Corona-Impfstoffe auch nach ihrer Zulassung beobachtet. In Deutschland trägt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) dafür die Verantwortung. Dort kann man Verdachtsfälle von Nebenwirkungen melden. Das PEI prüft dann, ob die Beschwerden im Zusammenhang mit der Corona-Impfung stehen könnten. In anderen Ländern werden solche Untersuchungen ebenso vorgenommen. Das dient vor allem dazu, sehr seltene Nebenwirkungen zu entdecken.

Zum Beispiel wurde so eine sehr seltene Nebenwirkung der Vektor-Impfstoffe Vaxzevria und Covid-19 Vaccine Janssen erkannt – das Guillain-Barré-Syndrom (GBS). GBS ist eine entzündliche Erkrankung der Nervenzellen. Manchmal bleiben bei Betroffenen die Beschwerden trotz der Behandlung über längere Zeit bestehen. Diese Beschwerden könnte man daher als Nebenwirkungen mit Langzeitfolge bezeichnen. Das GBS ist jedoch keine „Spätfolge“ der Corona-Impfung, denn die Erkrankung wurde kurze Zeit nach der Impfung festgestellt.

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Wo kann ich schwere Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung melden?

Wer in den ersten Tagen nach der Corona-Impfung starke Beschwerden hat, die über die üblichen Impfreaktionen hinausgehen, sollte sich in ärztliche Behandlung begeben.

Nach dem Infektionsschutzgesetz sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, den Verdacht auf eine gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht, unverzüglich an das Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt muss den Verdacht der zuständigen Landesbehörde sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) mitteilen.

Wer nach einer Corona-Impfung eine Nebenwirkung bei sich vermutet, kann diese dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden – am einfachsten online über das Portal zur Meldung von Nebenwirkungen.

Das PEI ist die zuständige Bundesbehörde, die die Sicherheit zugelassener Impfstoffe und Arzneimittel überwacht. Dort wird geprüft, ob die Beschwerden in Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten

Kann die Corona-Impfung den Menstruations-Zyklus stören?

Laut dem Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI), das in Deutschland für die Impfstoffsicherheit zuständig ist, gab es nach der Zulassung vermehrt Meldungen über Zyklusstörungen nach der Impfung. Gemeldet wurden zum Beispiel starke Menstruations-Blutungen, Zwischenblutungen, das Ausbleiben der Regelblutung oder auch Blutungen, die nach der Menopause auftreten.

Inzwischen belegen Studien einen Zusammenhang zwischen Zyklusstörungen und der Corona-Impfung. Die Europäische Arzneimittelagentur wird die Fragestellung weiterhin verfolgen und internationale Meldedaten auswerten.

Der normale Menstruations-Zyklus lässt sich durch viele Umstände beeinflussen. Dazu gehören Stress sowie bestimmte Medikamente, verschiedene Impfungen oder Erkrankungen. So kann unter anderem auch eine Infektion mit dem Coronavirus den Zyklus stören. In der Regel normalisiert sich die Zykluslänge nach einer Impfung oder einer durchgemachten Covid-Infektion innerhalb von zwei Zyklen wieder.

Kann die Corona-Impfung die Fruchtbarkeit beeinflussen?

In einer Übersichtsarbeit wurden mehrere Studien über einen möglichen Einfluss der Corona-Impfung auf die Fruchtbarkeit bei Männern und Frauen ausgewertet.

Bei Männern wurden Hormone untersucht, die für die Funktion der Hoden und das Heranreifen von Spermien verantwortlich sind. Außerdem wurden die Qualität und die Menge des Spermas vor und nach der Corona-Impfung untersucht. Es gab keine wesentlichen Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Männern.

Bei Frauen im gebärfähigen Alter wurde die Schwangerschaftsrate zwischen geimpften und ungeimpften Frauen verglichen. Außerdem wurden Hormone bestimmt, die für den Menstruations-Zyklus und die Empfängnis wichtig sind. Zudem wurden die Anzahl und die Reifung von Eizellen und Eizell-Vorläufern untersucht. Es gab keine Unterschiede zwischen geimpften und ungeimpften Frauen.

Weder bei Männern noch bei Frauen zeigte sich ein Unterschied, ob mRNA- oder Vektor-Impfstoffe eingesetzt wurden. Es liegen also keine wissenschaftlichen Nachweise dafür vor, dass die Impfung gegen Corona die Fruchtbarkeit von Frauen oder Männern beeinflusst.

Wissenschaftliche Daten zeigen aber, dass eine Covid-Infektion unter Umständen Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit hat. Dazu gehören eine Verschiebung des Menstruations-Zyklus und damit der fruchtbaren Tage. Bei Männern kann die Infektion auch zu Entzündungen in den Hoden und Nebenhoden führen. Auch die männlichen Fruchtbarkeits-Hormone können bei Covid-Patienten niedriger sein als bei gesunden Männern. Niedrige Hormonspiegel sind ein Zeichen dafür, dass die Hoden nicht mehr gut funktionieren.

Wer haftet bei einem Corona-Impfschaden?

Wenn nach einer Impfung mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 gesundheitliche Schäden auftreten, haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung. Unter einem Impfschaden versteht man nach § 5 und § 24 SGB XIV eine (nicht vorübergehende) gesundheitliche Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung hinausgeht. Hierzu gehört auch der sehr seltene Fall einer Hirnvenenthrombose nach der Covid-19-Impfung, die zum Tod führt oder bleibende gesundheitliche Schäden hinterlässt.

Wer aufgrund einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgungsleistungen vom Land. Die Länder haften für bekannte Nebenwirkungen, die die von ihnen empfohlenen Impfungen hervorrufen können. Ob eine gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde, beurteilt das Versorgungsamt im jeweiligen Bundesland.

Seit dem 28. Mai 2021 regelt § 60 des Infektionsschutzgesetzes, dass Betroffenen auch vom Bund eine Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz zusteht, wenn die Schutzimpfung einen Schaden durch bisher unbekannte Nebenwirkungen verursacht hat.

Der Anspruch auf Entschädigung gilt für alle Covid-Impfstoffe, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen werden. Ein Anspruch besteht aber auch in Fällen, wenn die Bundesländer oder die Ständige Impfkommission keine öffentliche Empfehlung ausgesprochen haben. Das heißt, der Anspruch auf Entschädigung gilt auch z. B. bei Menschen unter 60 Jahren, die sich nach ärztlicher Aufklärung freiwillig mit den Impfstoffen der Firmen AstraZeneca oder Janssen impfen lassen.

Fragen zum Impftermin:

Muss vor der Corona-Impfung ausgeschlossen werden, dass ich mit Covid-19 infiziert bin?

Die Verträglichkeit der Corona-Impfung wird durch eine akute Infektion mit dem Coronavirus laut momentanem Forschungsstand nicht negativ beeinflusst. Deswegen muss vor einer Impfung nicht auf eine aktuelle Corona-Infektion getestet werden. Es wird aber empfohlen, bei (jeglicher) akuter, schwerer fieberhafter Erkrankung oder Infektion die Impfung zu verschieben.

Ich hatte Corona – muss ich mich trotzdem impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission empfiehlt einen Grundschutz gegen Covid-19, der aufgebaut wird, wenn sich unser Körper mindestens dreimal mit dem Coronavirus auseinandergesetzt hat. Nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission entsteht der bestmögliche Grundschutz, wenn mindestens einer der Kontakte als Impfung erfolgt. Das bedeutet, dass unter Umständen auch eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung zum Aufbau des Grundschutzes beitragen kann. Hierbei gilt eine Infektion nur dann als einer der drei empfohlenen Kontakte mit dem Virus, wenn der Abstand zur vorhergegangenen Impfung mindestens drei Monate beträgt. Umgekehrt sollte der Aufbau des Grundschutzes frühestens drei Monate nach einer durchgemachten Infektion mit Covid-19 vervollständigt werden.

Wo kann ich mich gegen Corona impfen lassen?

Die meisten Covid-19-Impfungen sollten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen vornehmen. Das schließt auch Ärztinnen und Ärzte in Pflegeeinrichtungen mit ein. Außerdem können Covid-19-Schutzimpfungen von Betriebsärztinnen und -ärzten oder in Apotheken verabreicht werden.

Wie kann ich nachweisen, dass ich gegen Corona geimpft bin?

Alle Impfungen werden im Impfpass dokumentiert. Wichtig ist, dass nicht nur der Aufkleber mit der Bezeichnung und Chargennummer des Impfstoffs vorhanden ist. Ohne Stempel und Unterschrift des Arztes ist die Impfung offiziell nicht gültig.

So finden Sie Ihren Impfnachweis im Impfpass.

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Quellen Hinweis: Diese Gesundheitsinformationen können das Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin nicht ersetzen. Interessenkonflikte
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